Unterlagen per Post an uns senden

Unterlagen per Post an uns senden

Sie können Ihre Unterlagen auch per Post an uns senden.
Wir empfehlen allerdings, diese schneller per E-Mail, Kontaktformular oder Fax an uns zu versenden.
Der Versand der Unterlagen per Post dauert häufig einfach zu lange und die Zeit ist knapp (max. zwei Wochen).
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Wenn Sie uns Ihre Unterlagen dennoch per Post zusenden möchten, dann an diese Anschrift:

LAUDON Rechtsanwälte
Holstenwall 10
20355 Hamburg

Es ist nicht möglich, telefonisch nachzufragen, ob die Unterlagen angekommen sind, da es sich um ausschließlich um eine Online-Beratung handelt.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass gegen einen Strafbefehl nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Wir können erst mit der Arbeit beginnen, wenn wir die Unterlagen von Ihnen erhalten haben. Der Strafbefehl wäre dann rechtskräftig. Dies müssen Sie unbedingt beachten, wenn Sie die Unterlagen per Post an uns senden.

Musterbrief für einen Einspruch

Wenn die Zeit knapp wird und die zwei Wochen bereits fast um, können Sie zur Not fristwahrend auch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Sie sollten den Einspruch dann selbst zum Gericht bringen und dort in den (fristwahrenden!) Briefkasten oder Nachtbriefkasten einwerfen.

Hier geht es zu unserem Musterbrief für den Einspruch gegen Strafbefehl.


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