Unterlagen per Post an uns senden
Sie können Ihre Unterlagen auch per Post an uns senden.
Wir empfehlen allerdings, diese schneller per E-Mail, Kontaktformular oder Fax an uns zu versenden.
Der Versand der Unterlagen per Post dauert häufig einfach zu lange und die Zeit ist knapp (max. zwei Wochen).
Wenn Sie uns Ihre Unterlagen dennoch per Post zusenden möchten, dann an diese Anschrift:
LAUDON Rechtsanwälte
Holstenwall 10
20355 Hamburg
Es ist nicht möglich, telefonisch nachzufragen, ob die Unterlagen angekommen sind, da es sich um ausschließlich um eine Online-Beratung handelt.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass gegen einen Strafbefehl nur innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Wir können erst mit der Arbeit beginnen, wenn wir die Unterlagen von Ihnen erhalten haben. Der Strafbefehl wäre dann rechtskräftig. Dies müssen Sie unbedingt beachten, wenn Sie die Unterlagen per Post an uns senden.
Musterbrief für einen Einspruch
Hier geht es zu unserem Musterbrief für den Einspruch gegen Strafbefehl.
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