Informationen zum Strafbefehlsverfahren und dessen Ablauf
Ein Strafbefehl ist praktisch ein Urteil ohne Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl zwei Wochen nach dessen Zustellung rechtskräftig.
Häufig ist es sinnvoll, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen. Nur so kann ein Rechtsanwalt die Verfahrensgeschichte sowie die zugrundeliegenden Beweismittel überprüfen. Nach einem Einspruch geschieht erst einmal nichts. Es kann 4-12 Wochen dauern, bis uns die Gerichtsakte übermittelt wird. Sie wird dann digitalisiert und Ihnen online zur Verfügung gestellt. Wenige Tage später erhalten Sie dann regelmäßig unsere Stellungnahme.
Unsere Stellungnahme enthält die folgenden Informationen:
- Tatvorwurf und eine kurze Zusammenfassung des Akteninhalts
- Berechnung der korrekten Höhe des Tagessatzes nach Ihren Angaben
- Vorschlag über die weiteren Handlungsoptionen
Erfolgsaussichten nach dem Einspruch
Ein Einspruch gegen den Strafbefehl ist nicht immer erfolgversprechend. Deshalb erhalten Sie einen konkreten Vorschlag, wie das Verfahren sinnvoll weitergehen kann:
- Einspruch begrenzen,
um eine geringere Tagessatzhöhe zu beantragen (Reduzierung der Geldstrafe).
Die zulässige Tagessatzhöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. - Einspruch in der Hauptverhandlung fortführen,
um eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch zu erreichen. - Einspruch zurücknehmen,
da keine sinnvollen Verteidigungsoptionen ersichtlich sind.
So geht es dann mit dem Strafbefehl weiter
Nach einer Begrenzung des Einspruchs auf die Rechtsfolge – etwa wegen der Tagessatzhöhe – beantragen wir, den Tagessatz Ihrem Einkommen entsprechend zu reduzieren. Das Gericht setzt dann einen geringeren Tagessatz fest. Im besten Fall haben Sie dann einige hundert Euro gespart.
Wir können darüber hinaus beantragen, eine angemessene Ratenzahlung zu gewähren oder anstatt der Geldstrafe gemeinnützige Arbeit zu leisten und diese dadurch abzuarbeiten.
Empfehlen wir Ihnen, den Einspruch in der Hauptverhandlung fortzuführen, erhalten Sie neben einer Begründung zugleich eine Empfehlung eines Rechtsanwalts als Terminvertreter und einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Unsere Arbeit endet dann.
In einer Hauptverhandlung kann der Tatverdacht durch eine Beweisaufnahme ausgeräumt werden, wenn Sie beispielsweise zu Unrecht beschuldigt wurden. Darüber hinaus kann der Rechtsanwalt versuchen, bestimmte Nebenfolgen – etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis – abzuwenden. Sind Sie das erste Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten, besteht zudem die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird. In diesem Fall erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis.
Erachten wir keine Verteidigungsoption für sinnvoll, empfehlen wir die Rücknahme des Einspruchs. Es entstehen dann weitere Kosten mit Ausnahme der erhöhten Gerichtskosten.
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