Brauche ich einen Anwalt für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Brauche ich einen Anwalt für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl? 

Grundsätzlich können Sie auch ohne Anwalt Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen. Bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl besteht in Deutschland kein Anwaltszwang. Somit könnten Sie theoretisch selbst Einspruch einlegen und sich vor Gericht selbst verteidigen. Ratsam ist dies jedoch nicht: Um dessen Erfolgschancen einschätzen zu können, müssen Sie den Akteninhalt kennen! Zwar haben Beschuldigte dem Gesetz nach ein Recht Aktenbestandteile einzusehen. In der Praxis gewährt die Staatsanwaltschaft Beschuldigten ohne einen Rechtsanwalt jedoch Akteneinsicht nur in den seltensten Fällen. Ohne Akteneinsicht können Sie den Einspruch demnach nicht begründen. Es wird dann immer zu einer Hauptverhandlung kommen, ohne dass die Möglichkeit besteht, das Verfahren bereits im Vorwege zu ihrem Vorteil zu beenden. Außerdem ist die Juristensprache als Laie nur schwer zu verstehen und gerade darauf kommt es in einem Strafverfahren an. Ein Strafverteidiger weiß wodrauf es im Verfahren ankommt.

Es besteht nach dem Einspruch das Risiko, dass die Strafe höher ausfällt. Um die Risiken, die mit einem Einspruch einhergehen zu minimieren, ist es daher unerlässlich, sich professionell beraten zu lassen. Nur ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen sagen können, welche Optionen in Ihrem individuellen Fall am sinnvollsten sind. Denn es gibt mehrere Möglichkeiten gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen. Ein Strafverteidiger weiß welche Variante am sinnvollsten in Ihrem konkreten Fall ist.

Die Verteidigungsmöglichkeiten sind vielfältig, sodass sich die Investition meistens lohnt! Werden Sie vom Gericht frei gesprochen, so werden die Anwaltskosten und Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen.

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