Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen Strafbefehl?

Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl müssen für jeden Fall individuell überprüft werden. Denn es birgt grundsätzlich auch Risiken, einen Einspruch gegen Strafbefehl einzulegen. In der mündlichen Verhandlung kann die Strafe viel höher ausfallen, etwa weil die Staatsanwaltschaft von einem geringeren Nettoeinkommen ausgegangen ist. Lautet der Strafbefehl auf 30 Tagessätze zu je 30 Euro, geht man von einem Einkommen von 900 Euro aus. Verdienen Sie aber dagegen 1.800 Euro, würde in einer Hauptverhandlung die Höhe der Tagessätze auf 60 Euro angehoben. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Einspruch zu den Erfolgsaussichten beraten zu lassen.

Nur ein Rechtsanwalt kann Ihre individuellen Erfolgschancen einschätzen und mit Ihnen erörtern, welches Vorgehen in Ihrem Fall am sinnvollsten ist. Denn ein Strafverteidiger kann Einsicht in die vollständigen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nehmen und so Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen klären. Neben einem Einspruch gegen den Vorwurf als solches kann es in bestimmten Fällen auch angebracht sein, den Einspruch nur auf die Rechtsfolge, namentlich auf die Tagessatzhöhe oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu beschränken.

Eine Beratung von einem Rechtsanwalt minimiert nicht nur Ihre finanziellen Risiken, Sie sparen unter Umständen auch wertvolle Zeit und vor allem Nerven!

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