Kommt es nach dem Einspruch gegen Strafbefehl immer zu einer Hauptverhandlung?
Erfolgt der Einspruch fristgerecht (zwei Wochen ab der Zustellung), so beraumt der Richter, der den Strafbefehl erlassen hat, einen Termin zur Hauptverhandlung an. Nach dem Einspruch muss das Gericht die Anklage (ehemaliger Strafbefehl) noch einmal überprüfen, ob alle Voraussetzungen für die Hauptverhandlung gegeben sind oder dem ein Verfahrenshindernis entgegensteht, § 206a StPO.
Wie läuft die Hauptverhandlung nach Einspruch gegen Strafbefehl?
Kommt es dann nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl zu einer Hauptverhandlung, werden in einer mündlichen Verhandlung die Beweismittel neu bewertet. Das bedeutet, dass das Gericht diese Beweise sichtet und Zeugen befragt. In der Hauptverhandlung können Sie als Beschuldigter zudem entlastende Tatsachen vortragen oder falsche Vorwürfe richtig stellen und sich somit ganz offiziell rehabilitieren. Abschließend fällt der Richter sein Urteil: Entweder kommt es zu einem Freispruch oder einer Verurteilung. Sollte das Urteil ungünstig ausfallen, kann Berufung oder Revision dagegen eingelegt werden. Bis zur Gerichtsverhandlung ist die Rücknahme des Einspruchs jederzeit möglich. Hat die Verhandlung schon begonnen, so muss die Staatsanwaltschaft der Rücknahme zustimmen.
Was können wir für Sie tun?
In unserer Einschätzung teilen wir Ihnen mit, welche Option unsere Rechtsanwälte aufgrund ihrer Erfahrung für am erfolgversprechendsten halten. Sie können dann überlegen, ob dieser Schritt für Sie infrage kommt oder nicht. Sie können den Einspruch auch jederzeit zurücknehmen.
Eine Hauptverhandlung tut aber auch nicht weh! Es handelt sich meist nur um einen kurzen Termin vor dem Amtsgericht, an deren Ende ein Freispruch stehen kann. Eine fachliche Beratung ist daher unerlässlich, um einerseits die Chancen zu nutzen und andererseits die Risiken zu minimieren.
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