Wie geht es nach dem Einspruch weiter?

Wie geht es nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl weiter?

Zunächst einmal ist der rechtzeitige Einspruch die Voraussetzung, dass es überhaupt weitergeht. Sie haben nur zwei Wochen ab Zustellung Zeit, um den Einspruch einzulegen, da der Strafbefehl ansonsten in Rechtskraft erwächst. Wir übernehmen dies für Sie, sofern Sie uns vor dem Fristablauf beauftragen. Nach dem Einspruch geschieht erst einmal nichts. Es kann 4 bis zu 12 Wochen dauern, bis die Gerichtsakte übermittelt wird. Diese wird dann digitalisiert und wir stellen sie Ihnen zur Verfügung. Wenige Tage später erhalten Sie dann regelmäßig unsere Stellungnahme mit einer Einschätzung zu den Erfolgsaussichten des Einspruchs. Unsere Stellungnahme enthält die folgenden Informationen:

  • Tatvorwurf und eine kurze Zusammenfassung des Akteninhalts
  • Berechnung der korrekten Höhe des Tagessatzes nach Ihren Angaben
  • Vorschlag über die weiteren Handlungsoptionen

Nach der Stellungnahme bieten wir Ihnen einen Telefontermin an, in dem Sie Ihre Fragen persönlich mit unseren Rechtsanwälten klären können. Hier klären wir Sie auch über die verschiedenen Handlungsoptionen auf, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Es handelt sich insgesamt um ein automatisiertes Verfahren, so dass Sie sich nicht telefonisch oder per E-Mail nach dem Sachstand erkundigen brauchen. Wir melden uns stets sofort bei Ihnen, sobald wir neue Informationen zu Ihrem Verfahren haben.

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