Gibt es für den Einspruch gegen Strafbefehl Prozesskostenhilfe?
Selbst eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Strafbefehlsverfahren nur bedingt, nämlich meist nur bei dem Vorwurf eines fahrlässigen Delikts. Bei Vorsatztaten wird die Versicherung keine Kosten übernehmen. Hier erhalten Sie mehr Informationen über die mögliche Übernahme der Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung.
In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe: Im Rahmen dessen übernimmt die Staatskasse die Kosten einer anwaltlichen Beratung. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es diese jedoch ausschließlich für eine Beratung und nicht für eine Vertretung. Da ein Rechtsanwalt in Ihrem Namen den Einspruch einlegt, handelt es sich hier nicht lediglich um eine Beratung.
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