Ist eine Rücknahme vom Einspruch gegen Strafbefehl möglich?

Ist eine Rücknahme vom Einspruch möglich gegen Strafbefehl?Grundsätzlich ist eine Rücknahme des Einspruch gegen einen Strafbefehl unproblematisch bis zum Ende der mündlichen Verhandlung, also bis zur Verkündung des Urteils, möglich. Dies ist ausdrücklich in § 411 Abs. 3 StPO geregelt. Theoretisch ist also noch eine Rücknahme von einem Einspruch gegen den Strafbefehl in der letzten Sekunde möglich!

Hierbei gilt jedoch eine Einschränkung: Hat die mündliche Verhandlung bereits begonnen, bedarf es für die Rücknahme der Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft. In der Regel wird sie der Rücknahme zustimmen. Es kommt also auf den Zeitpunkt der Rücknahme an, ob eine Rücknahme ohne Weiteres einfach so möglich ist.

Was passiert nach der Rücknahme des Einspruchs?

Nach der Rücknahme des Einspruchs wird der ursprüngliche Strafbefehl rechtskräftig und die geforderte Geldstrafe muss gezahlt werden.

Lief die Verhandlung aber nachteilig für Sie, können Sie kaum mit einer Zustimmung rechnen. Unter Umständen kann die Strafe dann auch höher ausfallen, zudem steigen die Kosten.

Vor Beginn der Hauptverhandlung sollte daher Akteneinsicht von einem Strafverteidiger genommen werden und geschaut werden, ob das Risiko einer Verschlechterung hoch ist. Ein Einspruch sollte also nicht leichtfertig eingelegt werden – lassen Sie sich unbedingt vorher beraten!

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