Wegen welcher Straftaten bekommt man einen Strafbefehl?

Welche Straftaten können zu einem Strafbefehl führen?

Straftaten, die mit einem Strafbefehl verfolgt werden können, sind ausschließlich Vergehen im Sinne des § 12 Abs. 2 StGB. Ein Strafbefehl dient daher der Bewältigung von leichter Kriminalität, folglich bekommt man ihn wegen der Begehung von Straftaten der leichten Kriminalität („Bagatelldelikte“), z.B.

Bei diesen Straftaten beantragt die Staatsanwaltschaft regelmäßig einen Strafbefehl, den dann ein Richter am Amtsgericht meist antragsgemäß erlässt. Es ist nicht erforderlich, dass die Straftat zur vollen Überzeugung des Richters feststeht – es genügt ein hinreichender Tatverdacht, also die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung. Hält der Richter den Täter nicht für hinreichend tatverdächtig, so lehnt er dagegen den Erlass des Strafbefehls ab.

Eine Ausnahme gilt hingegen im Jugendstrafrecht: Nach § 79 Abs. 1 JGG darf gegen Jugendliche kein Strafbefehl erlassen werden. Gegen Heranwachsende darf demnach ein Strafbefehl erlassen werden, wenn das allgemeine Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) zur Anwendung kommt.

Einstellung wegen Geringfügigkeit

Oftmals ist in diesen Fällen statt eines Strafbefehls aber auch eine Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit (unter Umständen gegen Auflagen) möglich. Dies kann entweder vor oder in der Hauptverhandlung erörtert werden. Bei einer Einstellung gemäß §§ 153 ff. StPO erfolgt dann im Gegensatz zum Strafbefehl keine Eintragung in das Führungszeugnis. Folglich kann es sich auch unter diesem Gesichtspunkt lohnen, einen Strafbefehl genau überprüfen zu lassen.

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