Welche Straftaten können zu einem Strafbefehl führen?
- Hausfriedensbruch, § 123 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB
- Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
- Falsche Versicherung an Eides statt, § 156 StGB
- Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB
- Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
- Verletzung der Unterhaltspflicht, § 170 StGB
- Sexuelle Belästigung, § 184i StGB
- Beleidigung, § 185 StGB
- Üble Nachrede, § 186 StGB
- Verleumdung, § 187 StGB
- Körperverletzung, § 223 StGB
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
- Diebstahl, § 242 StGB
- Betrug, § 263 StGB
- Urkundenfälschung, § 267 StGB
- Sachbeschädigung, § 303 StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Insolvenzverschleppung, § 15a InsO
Bei diesen Straftaten beantragt die Staatsanwaltschaft regelmäßig einen Strafbefehl, den dann ein Richter am Amtsgericht meist antragsgemäß erlässt. Es ist nicht erforderlich, dass die Straftat zur vollen Überzeugung des Richters feststeht – es genügt ein hinreichender Tatverdacht, also die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung. Hält der Richter den Täter nicht für hinreichend tatverdächtig, so lehnt er dagegen den Erlass des Strafbefehls ab.
Eine Ausnahme gilt hingegen im Jugendstrafrecht: Nach § 79 Abs. 1 JGG darf gegen Jugendliche kein Strafbefehl erlassen werden. Gegen Heranwachsende darf demnach ein Strafbefehl erlassen werden, wenn das allgemeine Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) zur Anwendung kommt.
Einstellung wegen Geringfügigkeit
Oftmals ist in diesen Fällen statt eines Strafbefehls aber auch eine Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit (unter Umständen gegen Auflagen) möglich. Dies kann entweder vor oder in der Hauptverhandlung erörtert werden. Bei einer Einstellung gemäß §§ 153 ff. StPO erfolgt dann im Gegensatz zum Strafbefehl keine Eintragung in das Führungszeugnis. Folglich kann es sich auch unter diesem Gesichtspunkt lohnen, einen Strafbefehl genau überprüfen zu lassen.
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