Wie hoch darf ein Tagessatz bei geringem Einkommen sein?

Wie hoch darf ein Tagessatz bei geringem Einkommen sein?

Die Höhe des Tagessatzes folgt auch bei geringem Einkommen aus § 40 Abs. 2 StGB:

1Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. 3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.

Bei geringem Einkommen nicht mehr als 5 Euro

Der zulässige Rahmen liegt nach § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB demnach zwischen 1,– und 30.000,– Euro. Der Mindestsatz von einem Euro kann nur ausnahmsweise in Betracht kommen, z.B. bei Untergebrachten, Strafgefangenen oder in Abschiebehaft Befindlichen, da dieser Personenkreis meist über gar kein eigenes Einkommen verfügt.

Nahe am Existenzminimum Lebenden, also Empfänger von Arbeitslosengeld II (sog. „Hartz IV“) oder Sozialgeld darf nicht der unerlässliche Lebensbedarf genommen werden. Darüber hinaus kann es geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen Bezüge festzusetzen. Dieser Personenkreis der Geringverdiener wäre bei strikter Einhaltung des Nettoeinkommensprinzips härter betroffen als normal Verdienende.

Entsprechend der Ermittlung des ALG II-Regelbedarfs für ein soziokulturelles Existenzminimum dürfte eine Höhe des Tagessatzes von 5 Euro angemessen sein. Dennoch wird die Höhe des Tagessatzes oftmals auf 10 Euro festgesetzt. Ob ein Einspruch dagegen sinnvoll ist, und muss im Einzelfall beurteilt werden.

Bei Studenten (Praktikanten, Auszubildenden, Schülern) ist maßgeblich, was diese tatsächlich an regelmäßigem Einkommen – auch Zuwendungen von den Eltern (dazu zählen auch Sachbezüge wie Lebensmittel oder Tankguthaben), Unterhaltsleistungen, BAföG oder Wohngeld erhalten.

Ratenzahlung und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Damit aus der Geldstrafe nicht eine Ersatzfreiheitsstrafe wird, gibt es Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB). Wenn man die Geldstrafe trotzdem nicht bezahlt, kann jeder Tagessatz = ein Tag im Gefängnis bedeuten. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann jedoch durch Arbeitsleistung vermieden werden.

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