Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Ohne vollständige Unterlagen kein Einspruch gegen Strafbefehl

Unsere Rechtsanwälte benötigen folgende Unterlagen:

Die Kopie des Strafbefehls und des gelben Umschlags können Sie uns sofort hochladen, per E-Mail senden oder auch per Fax oder Post schicken. Statt einer Kopie geht natürlich auch ein Scan oder ein Foto. Die Unterlagen sollten Sie uns nur dann per Post schicken, wenn noch ausreichend Zeit ist. Denn die Frist für einen Einspruch ist nur sehr knapp – zwei Wochen ab Zustellung!

Die benötigte Vollmacht können Sie im Internetbrowser ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

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Ohne Moos nichts los!

Und dann benötigen wir natürlich noch Geld von Ihnen. Dieses können Sie ganz unkompliziert per PayPal bezahlen oder an uns überweisen (nicht vergessen: es ist nicht so viel Zeit!). Sobald das Geld bei uns eingegangen ist, legen wir los!

Der Ablauf im Detail

  1. Sie scannen den Strafbefehl und den gelben Briefumschlag ein oder machen mit dem Smartphone Fotos davon. Wir brauchen unbedingt das Datum, was auf dem Briefumschlag steht. Dies ist für die Fristberechnung ausschlaggebend.
  2. Sie füllen die Vollmacht aus, drucken diese aus, unterschreiben und scannen diese wieder ein (oder machen ein Foto).
  3. Sie gehen zu unserem Fragebogen und senden uns die Angaben zu Ihrer Person. Dort können Sie auch alle Unterlagen hochladen.
  4. Nach Absenden des Formulars werden Sie auf unsere Bezahl-Seite geleitet, wo Sie weitere Informationen zur Bezahlung erhalten.
  5. Sie erhalten eine E-Mail als Bestätigung mit allen Details.

Mehr brauchen Sie nicht zu tun. Wir melden uns anschließend bei Ihnen!

Haben Sie Fragen zu den benötigten Unterlagen für den Einspruch?


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