Hat ein Einspruch gegen Strafbefehl nur Vorteile für mich?

Hat ein Einspruch gegen Strafbefehl nur Vorteile für mich?

Leider nein. Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl kann nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile haben. Kommt es nach dem Einspruch zur Hauptverhandlung und verläuft diese zu Ihrem Nachteil, so kann die Strafe durchaus auch höher ausfallen, als die Strafe im Strafbefehl. Es besteht zwar bis zur Urteilsverkündung die Möglichkeit der Rücknahme, nach Beginn der mündlichen Verhandlung bedarf es allerdings der Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Hinzu kommt, dass die Gerichtskosten sich mit der mündlichen Verhandlung nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl verdoppeln, sollte es nicht zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens kommen. In diesem Fall übernimmt die Staatskasse die Kosten.

Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, sollten Sie von unseren erfahrenen Anwälten überprüfen lassen. Es ist empfehlenswert spätestens unmittelbar nach Erhalt eines Strafbefehls einen Strafverteidiger zu kontaktieren und sich umfassend beraten zu lassen. Bei uns erhalten Sie eine Online-Beratung, d.h. Sie benötigen keinen Termin bei uns in der Kanzlei.

Wir legen innerhalb der Frist (zwei Wochen nach Erhalt) für Sie den Einspruch ein, sofern Sie uns rechtzeitig beauftragt haben. Nach Akteneinsicht erhalten Sie eine Empfehlung zu den Erfolgsaussichten mit einer Abwägung der Vorteile und Nachteile. Sie entscheiden dann, ob der Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen werden soll.

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