Was ist ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Wird der Einspruch fristgerecht eingelegt (zwei Wochen ab Zustellung), beraumt der Richter, der den Strafbefehl erlassen hat, üblicherweise einen Termin zur Hauptverhandlung an. Die Sache geht also vor Gericht und der Richter entscheidet neu. Bis zur Gerichtsverhandlung ist eine Rücknahme des Einspruchs jederzeit möglich. Hat die Verhandlung jedoch bereits begonnen, so muss die Staatsanwaltschaft einer Rücknahme zustimmen.
In geeigneten Fällen kann der Strafbefehl auch ohne mündliche Verhandlung abgeändert werden. Auch darüber klären wir Sie im Rahmen unserer Einschätzung auf!
Gibt es auch Risiken?
Die Einlegung ist allerdings auch mit Risiken verbunden: Die Strafe kann durchaus höher ausfallen, als die Strafe aus dem Strafbefehl! Das Verböserungsverbot gilt hier folglich nicht. Ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl Sinn macht, ist immer vom individuellen Fall abhängig. Teilweise kann es wirtschaftlich günstiger sein, den Strafbefehl anzunehmen und nicht weiter gegen ihn vorzugehen.
Ist ein Einspruch sinnvoll?
Anhand der Akten beurteilt ein Strafverteidiger, ob ein Einspruch sinnvoll ist und in welchem Umfang dieser geschehen sollte. Es gibt drei verschieden Varianten des Einspruchs gegen einen Strafbefehl und schon die Wahl der richtigen Variante kann ausschlaggebend für das Ergebnis sein:
- Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl
- Einspruch mit Beschränkung auf die Rechtsfolgen, beispielsweise Anzahl der Tagessätze
- Beschränkter Einspruch gegen den Strafbefehl bzgl. Der Höhe der Tagessätze oder deren Berechnung
Eine fachliche Beratung ist daher unerlässlich, um die Risiken zu minimieren.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls eingelegt werden (§ 410 StPO). Der Beschuldigte muss die Frist um jeden Preis wahren.