Die Schuld des Täters muss dabei nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen. Es genügt schon ein hinreichender Tatverdacht. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn die Verurteilung des Beschuldigten in der Hauptverhandlung nach Aktenlage wahrscheinlich ist.
Wie wird ein Strafbefehl erlassen?
Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht zur Beendigung eines Ermittlungsverfahrens. Der Richter am Amtsgericht erlässt diesen lediglich nach Aktenlage, ohne dass es zu einer Beweisaufnahme oder Hauptverhandlung kommt. Sollte das Gericht jedoch Bedenken haben, ohne eine Hauptverhandlung über die Sache zu entscheiden, so beraumt es einen Hauptverhandlungstermin an.
Die Höhe der Geldstrafe, also die Anzahl der Tagessätze, bemisst sich nach der individuellen Schuld des Täters. Die Höhe der Geldstrafe ergibt sich hingegen aus dem geschätzten Einkommen des Beschuldigten, sofern sich dieses nicht aus der Akte ergibt. Hat sich die Staatsanwaltschaft hier verschätzt, lohnt sich häufig ein Einspruch.
Sie müssen einen Strafbefehl nicht akzeptieren, sondern können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, entweder selbst oder über einen unsere Rechtsanwälte. Ihr Erfolgsaussichten für den Einspruch erhöhen sich deutlich, sollten Sie einen Strafverteidiger mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl beauftragen.
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