Was kostet der Einspruch gegen Strafbefehl?

Was kostet ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Auch im Strafbefehlsverfahren entstehen Gerichtskosten. Diese hängen von der im Strafbefehl ausgeurteilten Strafe ab:

  • Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen: 70,- €
  • Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 1 Jahr oder über 180 Tagessätzen: 140,- €

Diese Kosten werden auf die Geldstrafe und ggf. weitere Verfahrenskosten aufgeschlagen.

Was kostet ein Einspruch gegen den Strafbefehl?

Durch den Einspruch verdoppeln sich die Gerichtskosten auf 140,- € bzw. 280,- €. Dennoch kann sich dadurch die Geldstrafe erheblich minimieren lassen, denn manchmal ist diese zu hoch angesetzt. Wir prüfen für Sie den Strafbefehl und die Höhe der festgesetzten Geldstrafe.

Für die Akteneinsicht und die Prüfung der Erfolgsaussichten berechnen wir Ihnen 499,80 €.

Was kostet das Verfahren in einer Hauptverhandlung?

Um die Erfolgsaussichten für einen Einspruch deutlich zu erhöhen, sollten Sie einen Anwalt mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl beauftragen. Sollten Sie uns für den Einspruch beauftragen, so kommen noch die Anwaltskosten hinzu. Zu der genannten Pauschale können noch die Kosten für eine Hauptverhandlung hinzukommen, sofern diese aussichtsreich erscheint.

Kommt es nach der Hauptverhandlung zu einem Freispruch fallen die Gerichtskosten insgesamt der Staatskasse zur Last. Ein Einspruch kann sich bei Erfolgsaussicht also durchaus lohnen!

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