Muster: Einspruch gegen Strafbefehl

Sie suchen ein Muster um selbst Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen zu können? Sie finden unten einen Musterbrief zum Download und bearbeiten in Word oder einem anderen Textprogramm.

Wenn die Zeit knapp wird und die zwei Wochen bereits fast um, können Sie zur Not fristwahrend auch selbst Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Sie sollten den Einspruch dann selbst zum Gericht bringen und dort in den (fristwahrenden!) Briefkasten oder Nachtbriefkasten einwerfen.
Ihr Name
Ihre AnschriftAn das
Amtsgericht __________
Anschrift des Gerichts Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,gegen den Strafbefehl vom _________ , mir zugestellt am _________ ,wegen _______________________________________
Aktenzeichen ____Cs___________Js_____________ (ganz wichtig!)lege ich Einspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Unterschrift

Hinweise zu unserem Musterbrief

Das Zustelldatum des Strafbefehls finden Sie oben auf dem gelben Umschlag („zugestellt am“). Das Aktenzeichen, auch als Geschäftszeichen bezeichnet, erkennen Sie an der Buchstabenkombination „Cs“, z.B. 123 Cs 4567/18. Dahinter folgt manchmal auch ein weiteres Aktenzeichen mit „Js“, z.B. 123 Js 4567/17. Geben Sie einfach beide Aktenzeichen an!

Vergessen Sie nie das Aktenzeichen! Ansonsten wird man Ihren Einspruch nicht zuordnen können.

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Einspruch

Lassen Sie Ihren Strafbefehl überprüfen!

Gerne helfen wir Ihnen den Strafbefehl auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen oder ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist: Schnell, unkompliziert und zum Festpreis! Die Frist für Ihren Einspruch beträgt nur zwei Wochen! Zögern Sie also nicht!

Wir benötigen von Ihnen:

  • Kopie des Strafbefehls
  • Kopie des gelben Umschlags
  • eine Vollmacht von Ihnen
  • Angaben zu Ihrer Person

Wir bieten bieten:

  • Einspruch an das Gericht (bundesweit)
  • Einsicht in die Gerichtsakte
  • kurze Stellungnahme zu dem Akteninhalt
  • Überprüfung der Tagessatzhöhe anhand Ihres Einkommens
  • Erörterung der Erfolgsaussichten

Wir berechnen Ihnen für unsere Leistung  einen Festpreis von 499,80 Euro.
(entspricht 420,- Euro netto zzgl. 79,80 Euro USt. 19%)*.

Häufig ist ein Einspruch nach § 410 StPO durchaus sinnvoll, denn viele Strafbefehle sind falsch. Ob dies in Ihrem Fall auch so ist,  lässt sich jedoch erst verlässlich beantworten, wenn wir Einsicht in die Ermittlungsakten erlangt haben. Auch wenn der Vorwurf der begangenen Straftat zutreffend ist, kann ein Einspruch Ihre Situation häufig erheblich verbessern.