Jedes Jahr werden etwa 150.000 Einsprüche gegen Strafbefehle bei den Amtsgerichten eingelegt, bei mehr als 500.000 Ermittlungsverfahren, die durch einen Strafbefehl beendet werden.Wir haben uns gefragt, ob sich das Strafbefehlsverfahren vielleicht optimieren lässt, damit es für die Ratsuchenden transparenter und günstiger wird. Denn die Entscheidung, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht, ist für den Laien schlicht nicht zu beantworten. Rechtsanwälte im Strafrecht können die Erfolgsaussichten aufgrund ihrer Erfahrung häufig recht einfach beurteilen, wenn alle relevanten Dokumente und Informationen vorliegen.
Ohne Termin beim Anwalt. Alles online. Zum Festpreis.
Sie schicken uns Ihren Strafbefehl und wir prüfen – ohne Termin bei Rechtsanwälten – alles online. Wir übernehmen anschließend die Einschätzung der Erfolgsaussichten des Einspruchsverfahrens. Wir haben kein Interesse daran, Ihnen zu viel zu versprechen! Deshalb beraten wird Sie ehrlich und transparent und raten Ihnen nicht nur deshalb zu einem Einspruch, weil es für das eigene Honorar vorteilhaft ist. So etwas könnte Ihnen jedoch bei einem Rechtsanwalt vor Ort passieren.
Sofern wir in unserer Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Einspruch sinnvoll ist, erhalten Sie außerdem eine Empfehlung für ein erfolgsversprechendes Verfahrensziel:
- Reduzierung der Geldstrafe
- Vermeidung einer Vorstrafe (Eintrag im Führungszeugnis)
- Freispruch oder die Rücknahme des Strafbefehls
- Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO)
- Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO)
- Vermeidung von Nebenfolgen (z. B. Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis)
- Vermeidung von außerstrafrechtlichen Konsequenzen (z.B. im Zivilrecht, Disziplinarrecht o.ä.)
Viele dieser Verfahrensziele lassen sich ohne eine Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren erreichen. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, empfehlen wir Ihnen gern einen Rechtsanwalt aus dem Ort, an dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat. Hierdurch entstehen keine Reisekosten und die Kosten für die Terminsvertretung bleiben überschaubar.
Die Rechtsanwälte: Wer wir sind
Hinter diesem Projekt stehen die LAUDON // Rechtsanwälte aus Hamburg. Wir sind ausschließlich im Strafrecht tätig und haben schon viele Strafbefehlsverfahren gemacht. Für die Verteidigung in der Hauptverhandlung arbeiten wir mit erfahrenen Rechtsanwälten in ganz Deutschland zusammen.
Bei Strafverfahren, in denen vom Amtsgericht ein Strafbefehl erlassen wird, handelt es sich oft um einfach gelagerte Verfahren mit geringem Umfang, die anschließend unkompliziert von einem Terminsvertreter vor Ort verhandelt werden können. Selbstverständlich empfehlen wir Ihnen nur Rechtsanwälte, die über die notwenige Qualifikation verfügen.
Das verstehen wir unter Transparenz
Transparenz hat für uns oberste Priorität. Sie werden von uns stets benachrichtigt, wie es mit Ihrem Verfahren weitergeht und was dies kosten wird. Damit haben Sie absolute Kostentransparenz! Mit unserem Festpreis sind alle Kosten* abgedeckt, die bis zu einer Hauptverhandlung entstehen. Sollte eine Hauptverhandlung notwendig werden, informieren wir Sie rechtzeitig über die Kosten, die dafür entstehen würden. Sie können dann entscheiden, ob Sie diesen Weg gehen wollen.
* Es gelten unsere Mandatsbedingungen. Gilt nicht für die Wertgebühr bei der Einziehung gemäß Nr. 4142 VV RVG.